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Ausbildungsstätte für Bühnentanz

Ergänzungsschule nach § 102 / BaföG berechtigt

 

Kosten:

Das Schulgeld beträgt 380,00 € monatlich und ist jeweils am Anfang des Monats bis spätestens zum 10. des laufenden Monats zu entrichten.

Die Ausbildung ist BAföG berechtigt:

Wie hoch der Betrag des BAföGs ist, hängt vom Verdienst der Eltern ab.

Sie können sich unter den Homepageadressen:

www.bafoeg-rechner.de

www.das-neue-bafoeg.de

informieren. Dort erfahren Sie Näheres!


Kindergeld:

Bis zum 25. Lebensjahr stehen den Eltern für ihre Kinder in der Ausbildung Kindergeld zu.

Krankenversicherung:

Die Beiträge der Krankenkassen (privaten) werden von jedem Einzelnen getragen.

Berufsgenossenschaft:

Für Unfälle in der Schule und Wegeunfälle (Unfälle auf dem direkten Weg zur Schule und zurück) sind die Ausbildungsschüler im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert.

Bekleidungskosten:

Weitere Kosten entstehen für Bekleidung und Schuhe für den Tanzunterricht.

 

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